Bedingungen

1) EINFÜHRUNG, KONZEPTE TOURISTISCHES PAKET
Gemäß dem Tourismusgesetzbuch (Artikel 32-51-novies) in der Fassung des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 62 vom 21.05.2018 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2302 beziehen sich die Touristenpakete auf Reisen, Urlaub und „All-Inclusive“-Schaltungen aus der vorher festgelegten Kombination von mindestens zwei der unten aufgeführten Elemente, die zu einem Pauschalpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten werden und länger als 24 Stunden dauern oder sich über einen Zeitraum erstrecken, der mindestens eine Nacht umfasst: a) Transport; b) Unterkunft; c) touristische Dienstleistungen, die nicht mit Beförderung oder Unterbringung verbunden sind (ausgelassen) ... die einen wesentlichen Teil des "Touristenpakets" bilden.

2) RESERVIERUNGEN
Sie werden bis zur Erschöpfung der verfügbaren Plätze angenommen. Die Buchung gilt nach schriftlicher Bestätigung durch den Reiseveranstalter Enoria Viaggi und der Unterzeichnung des Reisevertrags durch den Kunden gemäß Gesetzesdekret 79/2011 als abgeschlossen.

3) ZAHLUNGEN
Reservierungen gelten nur dann als gültig, wenn sie von einer Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetrags begleitet werden. Der Saldo wird zwischen den Parteien vereinbart. Die Nichtzahlung der oben genannten Beträge zu den festgelegten Terminen stellt eine ausdrückliche Kündigungsklausel dar, um die gesetzliche Kündigung durch den Reiseveranstalter Enoria Viaggi zu bestimmen.

4) GÜLTIGKEIT
Vom 01.01.2024 bis 31.12.2024.

5) PREISE
Die angegebenen Kontingente sind in Euro ausgedrückt, verstehen sich netto pro Person und beinhalten die Mehrwertsteuer, die Serviceprozentsätze und beinhalten keine Kurtaxen, Trinkgelder, Extras im Allgemeinen und alles andere, was nicht ausdrücklich angegeben ist. Die Gebühren werden gemäß den zum Zeitpunkt der Drucklegung der Programme geltenden Wechselkursen und Kursen berechnet. Die Quoten können jederzeit aufgrund von Wechselkursschwankungen oder dem Eintritt höherer Bewirtschaftungskosten aufgrund von Rohstoff-, Steuer- und Energieverbrauchssteigerungen geändert werden. Für den Fall, dass die Gesamtpreiserhöhung 8 % übersteigt, hat der Teilnehmer das Recht, ohne Vertragsstrafe vom Vertrag zurückzutreten, sofern er dies dem Reiseveranstalter Enoria Viaggi innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung schriftlich mitteilt. zur Steigerung. Der festgelegte Preis kann auf keinen Fall in den 20 Tagen vor dem geplanten Abreisedatum erhöht werden.

6) KURTAXE / AUSSCHIFFUNGSSTEUER
Die Gesetzgebung zur Kurtaxe / Landesteuer überlässt die Anwendung dem Ermessen der einzelnen Gemeinden. Die im Katalog und / oder in späteren personalisierten Kostenvoranschlägen vorgeschlagenen Preise enthalten möglicherweise keine Kurtaxe / Landesteuer, sofern nicht anders angegeben. Wenn die Kurtaxe / Landesteuer fällig ist und nicht in der Schätzung des Reiseveranstalters Enoria Viaggi enthalten ist, muss sie direkt vor Ort im Beherbergungsbetrieb zusätzlich zu dem mit dem Reiseveranstalter Enoria Viaggi vereinbarten Preis bezahlt werden.

7) HOTELUNTERKUNFT
Der Reiseveranstalter Enoria Viaggi verfügt über Unterkünfte an allen Standorten der besprochenen Reiseziele, einige in zentraler, andere in peripherer Lage. Die Klassifizierung aller Strukturen entspricht den geltenden Vorschriften.

8) ÄNDERUNGEN
Sollte höhere Gewalt es erforderlich machen, behält sich der Reiseveranstalter Enoria Viaggi das Recht vor, die Unterkunft und / oder das Resort auszutauschen. Der Reisende muss dem Reiseveranstalter Enoria Viaggi spätestens zwei Tage nach Erhalt des Alternativvorschlags schriftlich mitteilen, ob er das Alternativpaket stornieren oder nutzen möchte. Wenn der Kunde Änderungen nicht akzeptiert, verpflichtet sich der Reiseveranstalter Enoria Viaggi einzig und allein zur Rückgabe der eingezogenen Beträge innerhalb von sieben Werktagen ab dem Zeitpunkt der Mitteilung durch den Kunden. ÄNDERUNGEN DES KUNDEN: Für jede einzelne Änderung, die vom Kunden / Reisenden nach der Buchung angefordert wird, wendet der Reiseveranstalter Enoria Viaggi gegebenenfalls Strafgebühren oder Preisunterschiede an, falls dies gewünscht wird.

9) AUFTRAG
Der Reisende, der die gebuchte Reise nicht antreten kann, kann seine Buchung auf eine Person übertragen, die alle für die Reise erforderlichen Bedingungen erfüllt, insbesondere die Anforderungen in Bezug auf Reisepass, Visa, Gesundheitszeugnisse. Der Übertragende muss den Enoria Viaggi Reiseveranstalter per E-Mail, die spätestens sieben Werktage vor Beginn des Aufenthalts eingehen muss, unter Angabe der Daten des Übernehmers benachrichtigen und dem Enoria Viaggi Reiseveranstalter alle Kosten erstatten, die für die Durchführung des Aufenthalts angefallen sind Ersatz in dem Umfang, der vor dem Verkauf quantifiziert wird. Darüber hinaus sind der umsteigende Reisende und der Übernehmer gemeinsam für die Zahlung des Preises verantwortlich.

10) STORNIERUNG DES RÜCKTRITTS
Wenn der Rücktritt außerhalb der in den Punkten fünf und acht dieses Vertrages genannten Fälle erfolgt, muss der Kunde die folgenden Vertragsstrafen zahlen: - 10 % des Gesamtbetrags ab dem Tag der schriftlichen Bestätigung durch Enoria Viaggi Tour Operator bis zum 31 Tage vor Beginn des Aufenthalts;
- 50 % des Gesamtbetrags von 30 bis 15 Tagen vor Beginn des Aufenthalts;
- 80 % des Gesamtbetrags von 14 bis 8 Tagen vor Beginn des Aufenthalts;
- 100 % des Gesamtbetrags ab 7 Tage vor Beginn des Aufenthalts bis NO SHOW;
- 100 % des Gesamtbetrages, wenn der Kunde bei der Abreise nicht erscheint oder den bereits begonnenen Aufenthalt abbricht.
Der Reiseveranstalter Enoria Viaggi behält sich das Recht vor, die Reise nicht durchzuführen, wenn die im Katalog angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, und informiert den Reisenden innerhalb der vom Tourismusgesetzbuch festgelegten Bedingungen.

11) BESCHWERDEN
Bei Reklamationen bezüglich der erhaltenen Leistungen wird der Kunde gebeten, sich unverzüglich mit dem Reiseveranstalter Enoria Viaggi in Verbindung zu setzen, damit Beweise für die angeblichen Unannehmlichkeiten vorliegen und die Möglichkeit besteht, diese unverzüglich zu beseitigen. Der Reisende kann auch eine schriftliche Beschwerde per zertifizierter E-Mail einreichen, die spätestens 10 Werktage nach Rückkehr zum Abreiseort an den Veranstalter oder Verkäufer zu richten ist.

12) HAFTUNG
Der in diesem Programm genannte Reisevertrag unterliegt den folgenden Bestimmungen und dem Tourismusgesetzbuch, den Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens über Reiseverträge (C.C.V.) sowie dem L.R.T. n. 86 vom 20.12.2016 und der EU-Verordnung 2015/2302. Die Haftung des Reiseveranstalters Enoria Viaggi kann in keinem Fall die in den oben genannten Gesetzen vorgesehenen Grenzen überschreiten. Enoria Viaggi Tour Operator haftet nicht für Schäden, die verursacht wurden durch: Streiks, Aussetzungen oder Verspätungen aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Pandemien, Verkehrsunfälle, Wasser-, Strommangel, Kommunikationsunterbrechungen. Diese oder ähnliche Fälle sind weder dem Veranstalter noch den Beförderern noch den Leistungsträgern zuzurechnen. Etwaige Mehrkosten, die dem Kunden aus diesen Gründen entstehen, werden nicht erstattet, ebenso wenig wie Leistungen, die aus diesen Gründen entfallen oder nicht wiederhergestellt werden können. Der Reiseveranstalter kann ferner nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die auf Eigeninitiative des Reisenden während der Durchführung der Reise zurückzuführen sind. Das Gepäck reist auf eigene Gefahr des Kunden und NAPOLEON Tour Operator haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung. Der Veranstalter und der Verkäufer sind von ihrer jeweiligen Verantwortung befreit, wenn das Scheitern oder die fehlerhafte Ausführung des Vertrags dem Verbraucher zuzurechnen ist oder auf die Tatsache eines unvorhersehbaren oder unvermeidbaren Dritten oder auf ein zufälliges Ereignis oder höhere Gewalt zurückzuführen ist.

13) UNTERSTÜTZUNGSPFLICHT
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden die durch das Kriterium der beruflichen Sorgfalt vorgeschriebenen Hilfsmaßnahmen zu gewähren, wobei ausschließlich auf die von ihm zu tragenden Verpflichtungen Bezug genommen wird. Er haftet gegenüber dem Reisenden nicht für die Pflichtverletzung des Vermittlers.

14) VERPFLICHTUNG DER TEILNEHMER
Sie müssen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis haben. Der Teilnehmer, der aufgrund seiner Fahrlässigkeit das Dokument vergessen und daher von den Behörden abgelehnt werden sollte, gilt als Verzicht auf die Reise und es werden die in Punkt zehn dieser Bestimmungen beschriebenen Verfahren auf ihn angewendet. Die Teilnehmer müssen die Regeln der normalen Sorgfalt und Sorgfalt und die in den Zielländern der Reise geltenden spezifischen Regeln einhalten sowie alle ihnen vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Informationen und die Vorschriften und administrativen oder gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf den Touristen berücksichtigen Paket. Die Teilnehmer werden aufgefordert, für alle Schäden einzustehen, die Enoria Viaggi Reiseveranstalter aufgrund ihrer Nichterfüllung der oben geprüften Verpflichtungen erleiden sollten.

15) HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Um die Risiken abzudecken, die sich für Personen aus der Teilnahme an Reise- oder Aufenthaltsprogrammen ergeben, sowie um die genaue Erfüllung der gegenüber Kunden eingegangenen Verpflichtungen zu gewährleisten, hat Enoria Viaggi Tour Operator eine Versicherungspolice OX00022392 mit der Versicherungsgesellschaft REVO INSURANCE SPA abgeschlossen Ablauf am 24.01.2025, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Art.91 L.R.T. 86 vom 20.12.2016.

16) GARANTIEFONDS
Die Touristenpakete, die mit dem Vertrag verkauft werden, der diesen allgemeinen Bedingungen unterliegt, werden durch die folgende Garantie für die Rückerstattung des für den Kauf des Touristenpakets gezahlten Preises und die sofortige Rückkehr des Touristen (wenn das Touristenpaket den Transport beinhaltet) unterstützt Fälle von Insolvenz oder Konkurs des vermittelnden Reisebüros oder Veranstalters gemäß Artikel 47 des Tourismusgesetzes: „FONDO VACANZE FELICI“, Nr. 768, gültig am 31.12.2024.

17) GERICHTSSTAND
Für alle Streitigkeiten und Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht des Bezirks Lucca zuständig.

18) ZUSTIMMUNG ZUR VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Gemäß der geltenden Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten (Gesetzesdekret 196/2003, geändert und integriert durch die EU-Verordnung 2016/679 und durch das Gesetzesdekret 101/2018) erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten korrekt und transparent , für rechtmäßige Zwecke und zum Schutz der Vertraulichkeit und Ihrer Rechte. Die Richtlinie des Reiseveranstalters Enoria Viaggi kann auf der Website www.enoriaviaggi.com eingesehen werden

TECHNISCHE ORGANISATION:
ENORIA VIAGGI Reiseveranstalter S.r.l.
Europaplatz, 4
55044 MARINA DI PIETRASANTA (LU)
Tel. +39.0584.746900 - Fax +39.0584.746916
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer / C.F. / nein. 01494390469 Registrierung Reg.-Nr. Kobold Handelskammer 145737
N.REA CCIAA LUCCA - Grundkapital Euro 21.060,00